Die Liebste erarbeitet gerade alles zum Thema Schulrecht. Da sie irgendwann (so Staat will) in den Beamtenstatus erhoben werden wird, ist es natürlich wichtig zu wissen, welche Rechten und Pflichten man als Beamter so hat. Für mich als lebenslänglicher Angestellter lesen sich diese Vorschriften, Anmerkungen, Aufführungen natürlich äußerst witzig. Das ganze Material kann ich hier keinesfalls wiedergeben. Ins Auge gestochen ist mir aber folgendes: Die Beendigung des Beamtenverhältnisses erfolgt in erster Linie, wer hätte es gedacht, durch den Tod. Gefolgt von weiteren Gründen. Hier zeigt sich mir die typische deutsche Bürokratie, die alles, aber auch wirklich alles, schriftlich festhält und reglementiert. "Sie sind Beamter, sie müssen dies, die dürfen jenes, jenes allerdings dürfen sie absolut nicht und das hier sollten sie sich gar nicht erst einfallen lassen, denn sonst müssten sie dies. Und wenn ihnen das nicht passt, dürfen sie sterben." Na dann.
Das will von "denen" nur keiner hören.
Die Verordnungen scheinen doch nicht ganz sooo gut ausgeklügelt zu sein. Denn ich habe noch nie einen Toten zum Arzt gehen sehen!
Thomas, ohne mich darüber lustig machen zu wollen, vielleicht denkt der Staat, dein Vater sei gar nicht tot, sondern nur sehr sehr sehr sehr sehr krank.
Das könnte man meinen und auch fast glauben. Aber da es einen regelrechten Bescheid gibt, der die Zahlung nach dem Tod ausweist, kann man davon ausgehen, dass es wirklich so ist.
Ich nehme Deine Äußerung nicht persönlich, denn das ganze ist wirklich mehr als lächerlich!