Na, woran denkt ihr, wenn ihr das Wort Bully hört? An einen Hund? An einen Volkswagen? An einen Rabauken? Oder an Michael "Bully" Herbig, den wohl zu den besten Comedians Deutschlands zu zählenden Schauspieler und Regisseur? Vermutlich letzteres könnte ich wetten. Bully Herbig, normalerweise nur als witziger Mensch zu erleben, verklagt jetzt ernsthaft Take Two Interactive, die das Rockstar-Spiel "Bully" vertreiben. In "Bully" geht es um einen Jungen, der neu an einer Schule mit allerhand Sorgen und Nöten zu kämpfen hat. Und wie das in einem Rockstar Game (GTA 4) nun mal ist, geht es dabei auch um Gewalt, Witz, Zynismus, Satire. Und mit der Gewalt im Spiel hat Bully Herbig ein Problem. Und klagt. Gegen die Firma, die auch seine Spiele vertreibt. Bully kann also auch ernst. Das Leben ist keine Comedy und der Rechtsstaat erst Recht (!) nicht.
"Die Anwälte der Firma, Konstantin Krienke und Caroline von Nussbaum, bestritten außerdem "die allgemeine Bekanntheit" des Spitznamens von Michael Herbig." Um auf meine Anfangsfrage zurück zu kommen - ich schätze, die allgemeine Bekanntheit des Spitznamens ist hierzulande nicht anzuzweifeln.Donnerstag, 13. Dezember 2007
Mit der Super-Haftwirkung
Derzeit geht es ja wieder rund im Internet. Das allseits beliebte Landesgericht Hamburg, welches immer mal wieder in Sachen Internet tätig wird, hat beschlossen, dass Blog- und Forenbetreiber dafür haftbar gemacht werden können, was Besucher in Kommentaren und Diskussionen schreiben. Sprich: man kann mich dafür belangen, wenn irgendein Dummdödel in meinem Blog Unwahrheiten, Diffamierungen oder Beleidigungen ablässt und der Angegriffene sich dagegen zur Wehr setzen möchte (eine recht detaillierte Aufschlüsselung zum Sachverhalt findet man hier).
Nun, ich werde zum Thema Kommentieren demnächst noch etwas schreiben. Was ich mich jetzt im ersten Moment einfach mal frage, ist folgendes: Wenn irgendwelche Spinner mit ihrer Sprühdose durch die Stadt laufen und an der Wand meines Hauses für jeden sichtbar Nazisprüche hinterlassen, bin ich dann in Zukunft dafür auch verantwortlich? Kann man mich demnächst dafür belangen und mir vorwerfen, meine Häuserwand nicht genug geschützt zu haben und damit dem Schwachsinn eine Plattform geboten zu haben? Wo soll das noch hinführen (also im Netz – das Beispiel ist ja hoffentlich weiterhin metaphorisch)?
