Beowulf ab 12 Jahren – Antwort der FSK

Vor gut einem dreiviertel Jahr hatte ich mich hier etwas über einen Film namens „Beowulf“ echauffiert. Doch nicht die Qualität des Streifens an sich brachte mich zur Weißglut, sondern die Tatsache, dass der Film bereits ab 12 Jahren freigeben war. In einer Zeit, in der Politiker und gewisse Medien immer lauter nach Verboten schreien, nach Zensur und der obligatorischen Schnittschere, war diese Entscheidung der FSK wie ein Schlag ins Gesicht für mich. Denn selten zuvor habe ich einen Film gesehen, der einem Kind so offensichtliche und übertriebene Gewalt und Blut entgegen wirft, wie Beowulf. 

Ich bekam einige Kommentare auf diesen Artikel. Der interessanteste davon stammte von Christian Eberle, der mit mir einer Meinung war und diese der FSK kund tat. Und siehe da, sie antworteten auch. Christian veröffentlichte das Antwortschreiben ebenfalls in den Kommentaren. Da ich aber befürchte, dass es dort etwas untergeht, möchte ich es hier noch einmal aufgreifen. Und zwar weitestgehend kommentarlos von meiner Seite. Denn ich denke, der Brief spricht genug für sich, zeigt deutlich, wie die FSK arbeitet, wie es zu solchen Beurteilungen und Feststellungen kommt und was man selbst als mündiger Bürger und Kunde davon halten sollte. 

Lest also selbst und teilt mir mit, was ihr davon haltet. Auf dass euch genauso die Spucke weg bleibt, wie mir.

„Sehr geehrter Herr Eberle,

bevor wir näher auf den genannten Film eingehen, lassen Sie uns einige
Informationen zu unserer Arbeit vorausschicken: Die FSK ist im Auftrag der
Obersten Landesjugendbehörden für die Freigaben von Kinofilmen, Videos und
vergleichbaren Bildträgern sowie auch von Trailern und Werbefilmen
zuständig. Sie vertritt damit den gesetzlichen Jugendschutz im Bereich
audiovisueller Medien. Die Entscheidungen treffen pluralistisch
zusammengesetzte Ausschüsse, deren Prüferinnen und Prüfer von der
Öffentlichen Hand sowie Bundes- und Länderministerien bzw. von der Film- und
Videowirtschaft entsandt werden und ca. 3 Wochen pro Jahr bei der FSK
ehrenamtlich tätig sind. Die Ständigen Vertreter der Obersten
Landesjugendbehörden haben in den Arbeitsausschüssen den Vorsitz.

Die Fantasy-Heldensaga über Beowulf versetzt den Zuschauer in eine auf
Perfektion ausgerichtete, computeranimierte mittelalterliche Welt. Die
erzählte Geschichte wirkt schlicht bezüglich ihrer inhaltlichen Gestaltung.
Auch die filmischen Figuren, abgefilmte und in Computertechnik präsentierte
prominente Darsteller, bleiben in ihrer Zeichnung blass. Der Ausschuss war
der Meinung, dass im Film keine Identifikationsfiguren für die Altersgruppe
der 12-Jährigen angeboten werden. Beowulf ist ein ambivalenter Held, ein
starker Kämpfer, doch ohne Erfüllung in sozialer Hinsicht. Prägend für die
Rezeption des Fantasyspektakels ist nach Auffassung der Ausschussmitglieder
die filmische Umsetzung: Opulente Bilder, die eine mittelalterliche Welt
perfekt inszenieren, aufwendig gestaltete Kulissen und Kostüme, eine
beeindruckende Farb- und Lichtdramaturgie und eine auf Effekte ausgerichtete
Ton- und Musikuntermalung. Als problematisch im Sinne einer Übererregung und
Ängstigung 12-Jähriger diskutierte der Ausschuss die drastisch in Szene
gesetzten Gewalt- und Tötungsszenen. Insbesondere die Eingangskampfszene, in
der Grendel vorgestellt wird, zeigt drastische Gewaltbilder, wie das
Zerreißen von Menschen. Da im Fortgang des Films diese explizite Darstellung
von Gewalt einer stärker auf Action ausgerichteten, temporeichen und einer
fantastischen Welt zuzuordnenden Kämpfinszenierung weicht, konnten die
Ausschussmitglieder für eine Freigebe des Films für 12-jährige Mädchen und
Jungen votieren. Dieser Altersgruppe ist zuzutrauen, dass sie das Tempo, die
Geräuschkulisse und die gewaltgeprägte fantastische Welt verkraften und die
nötige Distanz zu den Protagonisten und deren gewalttätigem Vorgehen
aufbauen.

Hierbei ist allerdings zu sagen, dass die FSK-Kennzeichnungen keine
pädagogischen Empfehlungen sind sondern lediglich sicherstellen sollen, dass
das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen
einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird. Die Ausschüsse der
FSK, die unter anderem aus Jugendamtsleitern, Jugendbildungsreferenten,
Lehrern, Kinderärzten, Psychologen, die natürlich auch Eltern sind,
bestehen, versuchen mit großer Sorgfalt die mögliche Wirkung eines jeden
Filmes zu beurteilen. Eine letztlich „objektive richtige“ Freigabe
kann es
nicht geben. Zu unterschiedlich sind die Filme, zu unterschiedlich sind die
Rezeptionsbedingungen und -möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Die
Prüferinnen und Prüfer versuchen dies zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

T…
Assistent der
Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK
Kreuzberger Ring 56
65205 Wiesbaden“

Kommentare

  1. Ähm.. Um es mal mit deinen „Worten“ auszudrücken: WTF?!?! Wenn ich mit 12 Jahren dabei zugesehen hätte, wie Menschen zerrissen werden (egal wie man es dargestellt hätte), hätte ich mal ganz locker 2, 3 Wochen Schlafprobleme gehabt. Nur mal so nebenbei.

    Ich kenne den Film nicht, aber die Beschreibung der FSK klingt auf jeden Fall ziemlich düster und nicht wirklich nach einer zwölfjährigen Zielgruppe..

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