Die GEZ wird abgeschafft

Um der leidigen Diskussion um eine Rundfunkgebühr für Internet-PCs und Handys ein Ende zu setzen, haben die Ministerpräsidenten aller Bundesländer in Zusammenarbeit mit ARD und ZDF beschlossen, die GEZ komplett abzuschaffen. Die Organisation, die im Namen des öffentlichen Rundfunks die Gebühren einzog und sich immer stärker werdender Kritik ausgesetzt sah, sei ohnehin ein veraltetes Konzept, das zuviel Mühe und Geld koste. Deshalb wird noch im Oktober eine Abschaffung der GEZ und die Einführung der so genannten Augensteuer beschlossen.

Die Idee dahinter ist simpel. Bisher war jeder Bürger dazu verpflichtet für Radio- und TV-Geräte eine Gebühr zu entrichten, wenn diese (die Geräte) in der Lage waren, öffentlichen Rundfunk zu empfangen. Viele Mitbürger weigerten sich allerdings zu zahlen, wodurch den Medienanstalten Abermillionen von Geldern für ihre Programme entgingen. Die GEZ wurde daraufhin geschaffen, um ansonsten braven Bürgern hinter zu spionieren, sie mit dämlichen (teuren) Werbespots zu nerven und ihnen solange ein schlechtes Gewissen einzureden, bis sie endlich zahlten.

Doch auch weiterhin wurden hochwertige Sendungen der ARD und des ZDF unbezahlt über den Äther geschickt. Immer wieder erfanden die Bürger neue Tricks um an die beliebten Sendungen zu kommen. Public Viewing scheint da nur ein weiterer Höhepunkt eines Katz- und Mausspiels gewesen zu sein.

Nun, da man mit jedem PC ins Internet kann, ist es natürlich auch möglich, damit die Angebote der Sender über das Netz zu empfangen. Mit TV-Handys klappt das überall. Die Intendanten schlugen Alarm und sahen sich einer „Free-TV-sierung“ ihres Programmes gegenüber.

Das gesamte Konzept der Gebühren wurde zu komplex, die Zuschauer kritisierten, die GEZ wurde zu teuer und zu unrentabel, das Angebot an Möglichkeiten kostenlos Programm zu schauen riesengroß.

Die Augensteuer ist ein erster Schritt aus dieser Misere. Ab Januar 2007 sollen die kompletten Gebühren für TV, Radio und Internet wegfallen. Dafür bezahlt der deutsche Bürger dann eine monatliche Steuer von 43 Euro für alles, was er sehen kann. So ist in einem Rutsch sichergestellt, dass kein Interessenpartner vergessen wird. Die Einnahmen sollen laut Bundesregierung an die öffentlichen Programme gehen (die sich dafür weitere Symphonieorchester, weitere Sendeanstalten, weitere Politik- und Nachrichtensender und weitere Volksmusikmoderatoren leisten können). Außerdem an alle Werbetreibenden, deren Produkte ja ebenfalls gesehen werden. Zudem werden eigentlich alle Resorts mit den Einnahmen abgedeckt, vom Finanzministerium (den Steuerbescheid kann man sehen) bis hin zum Verkehrsministerium (all die Schilder an der Autobahn, man möge nicht so dicht auffahren, wollen schließlich bezahlt sein). Jedes Ministerium, das irgendetwas sichtbares vorzuweisen hat, wird einen Teil des großen Einnahmetopfs bekommen.

Damit sich niemand vor der Steuer drückt, wird von jedem Baby ab sechs Monaten ein Sehtest verlangt. Eltern, die diesen Test verweigern, drohen empfindliche Strafen. Die Babys kosten ab einem Jahr 3 Euro zusätzliche Augensteuer, ab 6 Jahren 12 Euro und bis zum Erreichen der Volljährigkeit 23 Euro Augensteuer. Das Sehvermögen ist alle zwei Jahre im Rahmen eines wiederkehrenden Seh-TÜV festzustellen. Das Ergebnis wird im Personalausweis festgehalten und dieser muss stets mitgeführt werden, wenn man irgendwo etwas sehen will. Wird man in aller Öffentlichkeit beispielsweise beim Betrachten von Schaufenstern aufgegriffen und kann keine Bescheinigung vorzeigen, dass man registriert gesehen hat, drohen hohe Geldstrafen oder Gefängnis in dunkler Einzelzelle bis zu zwei Jahre.

Auch Blinde können sich nicht drücken. Die Hundesteuer für Blindenhunde wird ab Januar 2007 einfach verdreifacht, schließlich sieht der Hund ja für zwei.

In Zukunft wird es keine Diskussionen mehr geben, wofür man eigentlich bezahlt, denn man bezahlt einfach für alles. Da alles, was man sieht, öffentlich ist, muss auch alles bezahlt werden. Private Firmen wittern schon Morgenluft. In Zoos wird es extra Sehgebühren geben, Discos werden bis zu dreimal so teuer, je knapper die Frauen darin bekleidet sind. Die Möglichkeiten den Bundesbürgern für das Sehen Geld abzuknöfpen sind schier endlos.

Und nächstes Jahr soll die Debatte um das öffentliche Hören weitergehen. Wie das ausgeht – wir werden sehen.

Kommentare

  1. Doch doch – kein Thema. Satire geht klar. ;-)

  2. Also Manfred, ich gebe zu, dann hätte ich wohl schreiben müssen: „…wenn diese Geräte _technisch_ dazu in der Lage waren…“ Aber auch ohne diese Spitzfindigkeit sagen wir beide das gleiche. Zumal es in diesem Text ja wie gesagt darum geht, dass die GEZ IMMER Gebühren verlangt und daher durch eine allgemeine Augensteuer ersetzt wird. Dir scheint die Satire darin wirklich nicht ganz klar geworden zu sein, oder?

  3. Ich hab mich weggeschmissen vor Lachen.

    Kann es sein, daß manche die Satire nicht ganz verstanden haben, oder irre ich mich? :-P

  4. Du hast geschrieben: „Bisher war jeder Bürger dazu verpflichtet …, wenn diese (die Geräte) in der Lage waren, öffentlichen Rundfunk zu empfangen.“ Diese Einschränkung ist zu optimistisch, Gebühren fallen auch dann an, wenn es das nicht kann.
    :-(

  5. Ich weiß nicht wirklich, was hier berichtigt werden muß. Ich behaupte ja nirgens etwas Gegenteiliges. Die GEZ zieht die Gebühren dann ein, wenn man ein Gerät hat, dass imstande ist, öffentlich-rechtliche Sender zu empfangen. Ob man das tut oder kann ist der GEZ egal. Und genau darum geht es ja auch in diesem satirischen Text. Es ist egal, wer was sieht. Es muß immer bezahlt werden.

  6. Es tut mit leid, ich muss etwas berichtigen: Die GEZ erhebt Gebühren auch dann, wenn man nachweislich *keine* öffentlich-rechtlichen Sender Empfangen kann. Die öffentlich-rechtlichen sind *nicht* verpflichtet, die Bürger zu versorgen, nur die Bürger sind verpflichtet, der GEZ Geld zu geben.

    In einem dreijährigen Prozess ist eine bayrische Hotelinhaberin unterlegen und musst der GEZ (soweit ich mich entsinne) 5 Jahresgebühren für ca. 30 Fernsehgeräte zahlen. Das ist bei einem Hotel (das liegen die Gebühren etwas höher) ein Batzen Geld – für nichts! Denn auch das Gericht sah es als erwiesen an, dass in beklagtem Hotel keinerlei Versorgung mit öffentlich rechtlichem Rundfunk vorlag oder auch nur möglich wäre.

  7. *gröööööhl*
    supi geschrieben, roger! :-)

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